Erneuerbare Energie: Windräder künftig auch in Tiefseegebieten möglich

Dennis Härtig am 28. 7. 2010

Foto: Matthias Ibeler, alpha ventus PressebildAnfangs galt für Windräder die so genannte 20:20-Regel: Windturbinen wurden maximal 20 Kilometer bzw. in maximal 20 Meter tiefem Wasser aufgestellt. Inzwischen hat sich mit dem Alpha Ventus-Windpark vor der Küste der deutschen Nordseeinsel Borkum die Regel zur 40:40-Regel verschoben. Die Neue Zürcher Zeitung NZZ schreibt in ihrer Ausgabe vom 28. Juli, dass die technischen Möglichkeiten inzwischen soweit fortgeschritten sind, dass auch Windräder in noch tieferen Gewässern aufgestellt und betrieben werden könnten. Weil dann aber die Turbinen nicht mehr mit einem Fundament auf dem Meeresboden verankert werden können, gehen die Konzepte eher hin zu einer Verankerung über eine schwimmende Plattform, welche mittels Stahlseilen bzw. Gewichten fixiert wird, heisst es im NZZ-Artikel.

Sind die Techniken hierfür teilweis noch unausgereift, wird in Norwegen bereits seit vergangenem Jahr eine schwimmende Windturbine kommerziell getestet und betrieben. Das grösste Problem dieser schwimmenden Stromerzeuger bestehe darin, dass sie einerseits auch in einem Jahrhundertsturm nicht umkippen und andererseits mindestens 20 Jahre halten, ohne schlapp zu machen, schreibt die NZZ weiter. Das Prinzip der norwegischen Windturbine Hywind, etwa 12 Kilometer vor der Küste der Insel Karmøy bei Stavanger, beruht auf einem 100 Meter langen, hohlen Stahlrohr. Dieses wird mit einem Gegengewicht von 3000 Tonnen und drei zusätzlichen Stahlseilen fixiert. Die Turbine hat 2.3 Megawatt Nennleistung und ragt etwa 65 Meter aus dem Wasser.

Dass dies erst der Anfang der künftigen schwimmenden Windturbinen ist, zeigen verschiedene Modelle und Grafiken im NZZ-Artikel, den wir im folgenden verlinkt haben.

Weiterführende Informationen
«Auftrieb für Windturbinen», von Leonid Leiva, Neue Zürcher Zeitung, 28. Juli 2010


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